Anhängersteckdose ?

  • Hallo zusammen,


    ich hab neben den 7pol Anhägersteckdosen für 12V und 24V noch diese dritte. Hab so eine noch nicht gesehen.


    Kennt die jemand? Kann man die noch brauchen oder kann die weg?


    Gruß Lars

  • Hallo Lars,

    Ich vermute, das das eine ABS/EBS Steckdose ist. Darüber wird das Antiblockiersystem bzw. das elektr. Bremssystem an einem mitgeführten Anhänger angesteuert.

    Lg Roland

  • It's funny I removed mine today. It is an ISO 7638-1 connector.

    I cut mine and will chase the wires back into the cab and remove them entirely.

    The trouble is they live inside a very neat and well sealed conduit.

    I had to remove mine since I am extending the wheelbase and the wires are too short.

  • Hallo Lars,


    wie Roland schon schrieb, eine ABS-Dose, aber kein EBS (nur 5 Pole belegt!).

    Es gibt, wenn die AHK belassen wird, eigentlich keinen Grund, die Dose wegzumachen.


    Fröhlich bleiben

    Rüdiger

  • Meines Wissens dürfen an Lkw über 3,5t mit ABS nur druckluftgebremste Anhänger mit ABS angehängt werden. Bei Demontage der ABS-Dose darf dann kein Anhänger über 3,5 t gezogen werden.

    Gruß Bernd

  • Hallo Bernd,

    Meines Wissens dürfen an Lkw über 3,5t mit ABS nur druckluftgebremste Anhänger mit ABS angehängt werden

    wenn dem so wäre, hätte die ABS-Infoleuchte "Verbindungskabel", die u.a. anzeigt, dass ein Anhänger ohne ABS angehängt wurde, keine Berechtigung.

    Siehe BA unter 3.7 ABS.

    Bei Demontage der ABS-Dose darf dann kein Anhänger über 3,5 t gezogen werden.

    Kannst du diese These belegen? Eine diesbezügliche Rechtsgrundlage ist mir derzeit nicht bekannt.


    Ich habe bisher nur gelernt, das sowohl Fahrzeuge ohne ABS einen Anhänger mit ABS ziehen dürfen (die ABS-Ansteuerung des Anhängers entfällt logischweise) als auch Fahrzeuge mit ABS einen Anhänger ohne ABS ziehen dürfen .Dann geht im Armaturenbrett via Info-Modul die INFO-Leuchte ABS-Verbindungskabel an. Und die ist als gute Informations und nicht Warn-Leuche auch 'nur' gelb.


    Fröhlich bleiben

    Rüdiger

  • Das steht in der aktuellen Stvzo (Party 41.?). Ist aus meiner Sicht auch logisch, der Anhänger ohne ABS könnte das Zugfahrzeug ja praktisch "überholen", weil er mit blockierten Rädern nicht so gut bremst. Daher hat die Warnleuchte durchaus eine Berechtigung. Wahrscheinlich weißt die auch auf ein defektes ABS hin.

    Zur Erläuterung noch: Anhänger über 3,5 t ZGG dürfen über 25 km/h nur mit durchgehender BremsenanLage gezogen werden und müssen parallel ABS (ABV) haben

    Gruß Bernd

  • Hallo Bernd,


    in StVZO 41b stehen die seit 2012 geltenenden Zulassungsbedingungen für z.B. (Neu-) LKW über 3,5t und auch für Anhänger. Demnach sind für alle LKW und Sattelzugmaschinen und auch für Anhänger über 3,5t zGM. automatische Blockierverhinderer vorgeschrieben.


    Eine Nachrüstpflicht ist nicht erwähnt!


    Die Straßenverkehrszulassungsordung bestimmt, was zu einer Zulassung erforderlich oder erlaubt ist.

    Es dürfen (seit 2012) keine der. o.a. Fahrzeuge ohne ABS in D neu zugelassen werden.


    Ganz anders sieht es bei der aus, wenn ich zugelassene Fahrzeug benutzen möchte:


    Wenn das Fahrzeug kein ABS hat (wie fast alle LN2!), darf ich trotzdem einen zugelassenen Anhänger über 3,5t zGM. anhängen, solange dieser über eine automatisch-lastabhängige Bremskraftregelung (ALB) verfügt (ALB seit irgendwann in den 1960er jahren vorgeschrieben? Müsste ich erst 'raussuchen.).

    (Quelle: StVZO 41b, 4).


    Auch darf ich an ein Fahrzeug mit ABS einen Anhänger ohne ABS anhängen (der eventuell, aber nicht vorgeschriebenermaßen ein ALB hat).


    Wenn du Recht hättest, müssten, da ja in StVZO 41b auch LKW und Sattelzugmaschinen erwähnt werden, ALLE LKW, Sattelzugmaschinen und Anhänger ohne ABS stillgelegt werden.


    Insofern habe ich bei

    müssen parallel ABS (ABV) haben

    doch massive Zweifel, die bisher von dir noch nicht ausgeräumt werden konnten.


    Fröhlich bleiben

    Rüdiger

  • Hallo,


    danke für die Infos. Meiner hat ABS und daher vermutlich dann auch diese ABS Steckdose. Werde sie dranlassen und vermulich nie nutzen. Es ist ein Schwezer Zugmaul verbaut aber keine Luftdruchanschlüsse. Daher dürfte ich ungebremst 750kg ziehen. Gebremst (Auflaufbremse) sonst 3500kg. Auflaufbremse und ABS passt für mich irgendwie nicht zusammen.


    Gruß Lars

  • Moin,

    ich rüste ja gerade eine AHK nach. Soweit so gut. Jetzt die Frage, macht es Sinn die ABS-Dose nachzurüsten? Mein Wagen hat kein ABS, aber wenn die Dose das ABS-System vom Anhänger quasi nur mit Strom versorgt (und eine Kontrollleuchte am Zugfahrzeug ansteuert), dann könnte ich die Dose nachrüsten und somit bei "modernen" Anhängern deren ABS nutzen?
    Oder habe ich einen Denkfehler und das Anhänger-ABS funktioniert nicht für sich autark, wenn es "nur" den Strom vom Zugfahrzeug bekommt?


    Viele Grüße

    Constantin

    P.S.: Wenn das Nachrüsten überhaupt keinen Sinn macht, würde ich glaube ich trotzdem eine leere ABS-Dose verbauen, allein damit das ABS-Kabel vom Anhänger nicht in der Gegend rum baumelt...

  • Moin Waldi,

    ich bin kein Verkehrsrechtler, werde nichts nachweisen, darf ich auch nicht :grin: und jeder darf die Gesetze selbst lesen und bewerten.

    Für mich liest sich das so, dass ich an einem Fahrzeug mit ABS keinen Anhänger ohne ABS mitführe. Das mache ich auch, wegen der von mir oben beschriebenen Zusammenhänge. Das kann evtl. aus anderem Blickwinkel den Regeln widersprechen, ist aber sicherer.



    Wenn das Fahrzeug kein ABS hat (wie fast alle LN2!), darf ich trotzdem einen zugelassenen Anhänger über 3,5t zGM. anhängen, solange dieser über eine automatisch-lastabhängige Bremskraftregelung (ALB) verfügt (ALB seit irgendwann in den 1960er jahren vorgeschrieben? Müsste ich erst 'raussuchen.).

    (Quelle: StVZO 41b,

    Da sind wir ja d'acore, es ist zwar anders formuliert nämlich Zitat

    "(4) Anhänger mit einem automatischen Blockierverhinderer, aber ohne automatisch-lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung dürfen nur mit Kraftfahrzeugen verbunden werden, die die Funktion des automatischen Blockierverhinderers im Anhänger sicherstellen."


    Hier steht also für mich übersetzt: LKW ohne ABS zieht Anhänger ohne ABS. das ist i.O. Dadurch kommt für mich das ABS ins Spiel.

    Auch darf ich an ein Fahrzeug mit ABS einen Anhänger ohne ABS anhängen (der eventuell, aber nicht vorgeschriebenermaßen ein ALB hat).


    Das sehe ich anders, siehe Zitat. Der Anhänger ohne ALB muss angesteuertes ABS haben.

    Den Fall "LKW mit ABS zieht Anhänger ohne ABS ist zulässig" sehe ich nirgendwo formuliert.

    Ich kann für mich also nur antizipieren, was der Gesetzgeber gewollt hat und erkennen, das es auch nirgendwo formuliert ist.

    Gebremst (Auflaufbremse) sonst 3500kg. Auflaufbremse und ABS passt für mich irgendwie nicht zusammen.

    bis 3500 kg braucht es kein ABS (siehe STVZO §41b (5). Da gebe ich Dir Recht, das passt nicht zusammen.

    P.S.: Wenn das Nachrüsten überhaupt keinen Sinn macht, würde ich glaube ich trotzdem eine leere ABS-Dose verbauen, allein damit das ABS-Kabel vom Anhänger nicht in der Gegend rum baumelt...

    Da sieht das auch auf den 2. Blick noch sehr in Ordnung aus. :tadah:

    Gruß Bernd

  • Moin,

    hat noch jemand eine Antwort auf die Frage, ob ich durch Nachrüsten der ABS-Dose auch wirklich das Anhhänger-ABS nutzen kann?

    Funktioniert das autark, wenn es vom Zugfahrzeug mit Strom versorgt wird? Oder benötigt das Signale vom ABS-Steuergerät des Zugfahrzeugs (welches ich nicht habe)?


    Viele Grüße

    Constantin

  • Laut Schaltplan sollte das tatsächlich so funktionieren. Bekommt nur Stromversorgung und ein Kabel geht normalerweise zur Kontrolleuchte ABS Anhänger.

  • Hallo Constantin,


    das ABS-Steuergerät des Zugfahrzeugs hat keine direkte elektrische Verbindung zum ABS-Steuergeräts des Anhängers. Die ABS-Elektronik des Anhängers und die Magnetventile werden nur mit Strom versorgt, (jeweils + und Masse) und es gibt eine Leitung für die Info-Leuchte im Zugfahrzeug. Auf die Belegung und vor allem die Querschnitte achten.

    Dies gilt aber nur für eine ABS-Verbindung, EBS ist da noch etwas anderes.


    Im blauen Forum gibt es da ein paar Threads zur Nachrüstung von Zugfahrzeugen und Benutzung von ABS- und EBS - Anhängern.


    Frohe Ostern

    Rüdiger

  • Also es gibt 4- und 6 Kanal ABS Steuergeräte (zumindest habe ich das für meinen LN von'94 eruiert)

    Nur 6-Kanal Anlagen können einen Anhänger ansteuern.

    Da ich gerade auch an der Nachrüstung gedanklich dran bin - einen Anhänger ohne ABS kann man immer anhängen -und Bremsen!- nur wirjkt halt das ABS nur beim Zugfahrzeug

  • Nur 6-Kanal Anlagen können einen Anhänger ansteuern.

    Hallo (ARMER_MENSCH_OHNE_NAMEN),


    die Aussage ist schlichtweg falsch!

    Um es einfach zu gestalten:

    Die 4- und 6-Kanal-Elektroniken sind zweikreisig aufgebaut.

    Jeder Kreis überwacht zwei (bei 6-Kanal 3) diagonale Fahrzeugräder.

    Insofern wird ein 4-Kanal-ABS für 2 achsige Kfz genutzt, ein 6-Kanal für 3-achsige Kfz.

    Kann man im ABS-Lehrgang von Wabco nachlesen, oder auch in den neueren Fahrer-Informationen für LN2 von Mercedes.


    Zum Selbstnachdenken:

    Die ABS-Steckdose für den Anhänger hat 5 Pole.

    Es gibt kombinierte EBS/ABS-Dosen, bei denen dann (beim LN2) nur 5 Pole belegt sind.

    Lt. Schaltplan liegen die Anschlüsse 3 (br, 1,5mm²) und 4 (br, 6mm²) an Masse.

    Anschluss 2 (gn/ge, 1mm²) liegt am INFO-Modul, dieses sorgt für die Versorgung der INFO-Leuchte.

    Anschluss 1 (rt, 6mm²) liegt (bei Allradfahrzeugen über das Abschaltrelais) an Sicherung F32, 25 A , an Klemme 30 Dauerplus

    Anschluss 5 (gn/ge/sw, 1mm²) liegt an Sicherung F11, 8A, an Klemme 15 (über Fahrtschalter geschaltet).

    Jetzt haben wir also 2 x PLUS, 2 x Masse, eine Informationsleitung zur Ansteuerung der INFO-Leuchte.

    Somit sind alle 5 Anschlüsse belegt.

    Wer also soll jetzt dem Anhänger-ABS mitteilen, das gebremst/blockiert/nachgeregelt wird?  


    Richtig, keiner!


    Das Anhänger-ABS entscheidet über die ABS-Funktionalität gänzlich allein, dazu benötigt es nur Strom!


    Frohe Ostern

    Rüdiger

  • Zitat von mahut65



    Nur 6-Kanal Anlagen können einen Anhänger ansteuern.



    Wenn ich mich selber zitiere, dann deshalb weil ich tatsächlich einen Denkfehler hatte. 6 Kanal ist tatsächlich für Gelenkbus o.ä., das ist dann zwar so was wie Anhänger, aber das tut hier nichts zur Sache.

    Beim (richtigen) Lkw habe ich 15-polige Steckdosen, aber eben auch für EBS/ABS.

    Beim LN 2 sind tatächlich nur 5 Pole belegt, und der Anhänger muss autark sein u.hat ein eigenes Steuergerät. Habe nicht mehr richtig in Erinnerung gehabt.


    Im Prinzip braucht es nicht mal eine eigene Stromversorgung, da es eine Notverbindung über die normale Steckdose (ich meine Bremslicht li.) gibt

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